Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Login IT Service ist eine Geschäftsbezeichnung von Login Computerservice, Inhaber Giuliano Pellegrinon. Vertragspartner ist stets Login Computerservice.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Die AGB gelten für Verträge über IT-Dienstleistungen zwischen Login Computerservice, Inhaber Giuliano Pellegrinon, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Login IT Service, und dem jeweiligen Auftraggeber. Vertragspartner des Kunden ist stets Login Computerservice. Diese AGB gelten insbesondere für IT-Beratung, Managed Services und laufende IT-Betreuung, Microsoft-365-Leistungen, IT-Sicherheitsleistungen, Backup- und Wiederherstellungsleistungen, E-Mail-Archivierung, Netzwerk- und Serverleistungen, Fernwartung sowie projektbezogene Installations-, Migrations- und Einrichtungsleistungen.Für Leistungen, für die ein individuelles Angebot, eine Auftragsbestätigung oder ein gesonderter Servicevertrag geschlossen wird, gehen die dortigen Regelungen diesen AGB vor. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihre Geltung ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt insbesondere durch Annahme eines Angebots, durch Auftragsbestätigung oder durch Beginn der beauftragten Leistung mit Zustimmung des Kunden zustande. Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen sind das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung, ein gegebenenfalls geschlossener Servicevertrag sowie ausdrücklich vereinbarte Leistungsbeschreibungen. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet und können gesondert vergütet werden.Soweit nach Inhalt und Zweck einer Leistung kein bestimmter Erfolg geschuldet ist, wird die Leistung als Dienstleistung erbracht. Soweit ausdrücklich ein konkretes Arbeitsergebnis geschuldet ist, gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über Werkleistungen.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner, Berechtigungen, Lizenzen, technischen Unterlagen und Systemzugriffe rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Er informiert über Besonderheiten seiner IT-Umgebung, bestehende Verträge, Sicherheitsvorgaben und sonstige für die Leistung relevante Umstände. Der Kunde sorgt für die erforderlichen organisatorischen Freigaben und stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Daten, Systeme und Zugänge rechtmäßig genutzt werden dürfen. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, können nach Aufwand berechnet werden. Vereinbarte Termine und Fristen verlängern sich angemessen, soweit die Verzögerung aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammt.
4. Datensicherung vor Änderungen
Vor Änderungen an Systemen, Geräten, Datenbeständen oder Konfigurationen sorgt der Kunde für eine aktuelle und überprüfbare Datensicherung, sofern nicht ausdrücklich eine Datensicherung durch Login Computerservice beauftragt wurde. Ist Login Computerservice ausdrücklich mit der Datensicherung beauftragt, richten sich Umfang, Sicherungsziele, Sicherungsintervalle, Aufbewahrung und Prüfungen ausschließlich nach der jeweiligen Vereinbarung.
5. Fernwartung und Vor-Ort-Leistungen
Leistungen können, soweit technisch sinnvoll und vereinbart, per Fernwartung erbracht werden. Der Kunde stellt die erforderlichen technischen Voraussetzungen bereit und erteilt die notwendigen Freigaben. Vor-Ort-Leistungen erfolgen nach Vereinbarung. Reise-, Fahrt- und Nebenkosten können entsprechend dem Angebot oder der vereinbarten Vergütung zusätzlich berechnet werden.
6. Managed Services und laufende IT-Betreuung
Bei laufenden Betreuungs- oder Managed-Service-Leistungen ergeben sich Leistungsumfang, enthaltene Leistungen, Abrechnungsweise, Laufzeit, Kündigungsfristen sowie gegebenenfalls Reaktions- oder Servicezeiten ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.Soweit keine feste Reaktionszeit ausdrücklich vereinbart wurde, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Reaktionszeit, eine jederzeitige Erreichbarkeit oder eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Login Computerservice kann erforderliche Wartungs-, Update- oder Sicherheitsmaßnahmen innerhalb angemessener Wartungsfenster durchführen, soweit dies für einen sicheren und stabilen Betrieb erforderlich ist. Soweit möglich, werden planbare Maßnahmen so durchgeführt, dass betriebliche Beeinträchtigungen gering bleiben.
7. Microsoft 365, Cloud-Dienste und Drittanbieter
Soweit Leistungen Produkte oder Dienste von Microsoft oder anderen Drittanbietern betreffen, gelten zusätzlich deren Lizenz-, Nutzungs- und Vertragsbedingungen. Login Computerservice schuldet keine Verfügbarkeit, Funktionalität oder Fehlerfreiheit von Leistungen, die ausschließlich im Verantwortungsbereich eines Drittanbieters liegen. Änderungen an Preisen, Funktionen, Lizenzmodellen, technischen Voraussetzungen oder Produktbedingungen von Drittanbietern liegen außerhalb des Einflussbereichs von Login Computerservice. Hieraus erforderliche Anpassungen oder zusätzliche Arbeiten werden nach Abstimmung gesondert vergütet.
8. Backup und Wiederherstellung
Backup-Leistungen werden nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang erbracht. Aufbewahrungszeiten, Sicherungsintervalle, geschützte Systeme, Speicherorte, Monitoring, Wiederherstellungstests und weitere Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Servicevertrag. Ein Backup reduziert das Risiko von Datenverlust, kann einen vollständigen Schutz jedoch nicht garantieren. Eine Wiederherstellung kann nur aus tatsächlich vorhandenen, technisch lesbaren und für den Wiederherstellungszweck geeigneten Sicherungsständen erfolgen.Soweit keine konkreten Wiederherstellungsziele, Wiederanlaufzeiten, RPO- oder RTO-Werte ausdrücklich vereinbart wurden, werden solche Werte nicht geschuldet. Vereinbarte Restore-Tests werden nach dem festgelegten Intervall und Umfang durchgeführt.
9. E-Mail-Archivierung
Bei E-Mail-Archivierungsleistungen richtet sich der Leistungsumfang nach dem jeweiligen Angebot und der eingesetzten Archivierungslösung. Login Computerservice übernimmt die technische Einrichtung und Betreuung der vereinbarten Lösung.Soweit eine eingesetzte Lösung technisch für GoBD-konforme Archivierungsprozesse geeignet ist oder Funktionen zur Unterstützung datenschutzkonformer Verarbeitung bereitstellt, setzt die tatsächliche rechtskonforme Nutzung insbesondere eine geeignete Konfiguration, organisatorische Maßnahmen, eine passende Verfahrensdokumentation und die ordnungsgemäße Nutzung durch den Kunden voraus. Die rechtliche oder steuerliche Bewertung, welche konkreten Nachrichten aufbewahrungspflichtig sind und welche Aufbewahrungs- oder Löschfristen im Einzelfall gelten, obliegt dem Kunden und gegebenenfalls dessen steuerlichem oder rechtlichem Berater. Login Computerservice erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.
10. IT-Sicherheitsleistungen
IT-Sicherheitsmaßnahmen werden nach dem vereinbarten Leistungsumfang und dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung angemessenen Stand der Technik umgesetzt. Ein vollständiger Schutz vor Cyberangriffen, Schadsoftware, Phishing, Fehlbedienung oder sonstigen Sicherheitsvorfällen kann technisch nicht garantiert werden. Der Kunde bleibt verpflichtet, interne Sicherheitsvorgaben, Benutzerprozesse und organisatorische Maßnahmen einzuhalten. Empfehlungen zu Updates, Mehrfaktor-Authentifizierung, Berechtigungen, Passwörtern, Backup, Firewall- und Netzwerkkonfiguration sind angemessen umzusetzen, soweit deren Umsetzung nicht bereits Bestandteil einer laufenden Betreuung ist.
11. Vergütung, Zusatzleistungen und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der individuellen Vereinbarung. Soweit keine Pauschale vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand.Zusatzleistungen, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden grundsätzlich erst nach Zustimmung des Kunden ausgeführt und nach Aufwand berechnet. Ist zur Abwendung eines unmittelbar drohenden erheblichen Schadens ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und ist eine vorherige Rücksprache trotz angemessener Bemühungen nicht möglich, darf Login Computerservice die zur Gefahrenabwehr objektiv erforderlichen Maßnahmen durchführen. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert. Der hierfür erforderliche Aufwand kann gesondert berechnet werden.Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Login Computerservice kann weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückstellen, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist.
12. Einsatz von Dritten
Login Computerservice ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner Leistungen geeignete Hersteller, Distributoren, Cloud-Anbieter, Dienstleister oder sonstige Dritte einzusetzen, soweit dadurch berechtigte Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Soweit der Einsatz eines Dritten eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag betrifft, gelten ergänzend die Regelungen des jeweils abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags einschließlich der dort geregelten Unterauftragsverhältnisse.
13. Mängel und Leistungsstörungen
Bei Werkleistungen gelten für Mängel die gesetzlichen Vorschriften, soweit keine abweichende wirksame Vereinbarung getroffen wurde. Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich mitzuteilen und Login Computerservice eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben. Bei Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Erfolg, soweit dieser nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Leistungsstörungen sind unverzüglich mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Abhilfe erfolgen kann.Ein Mangel oder eine von Login Computerservice zu vertretende Leistungsstörung liegt insbesondere nicht vor, soweit die Ursache auf nachträglichen Änderungen durch den Kunden oder Dritte, nicht unterstützten Hard- oder Softwarekonfigurationen, fehlenden Lizenzen, Ausfällen von Drittanbietern oder anderen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Login Computerservice liegenden Umständen beruht.
14. Haftung
Login Computerservice haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt für gesetzlich zwingende Haftungstatbestände, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.Bei Datenverlust ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und dem Risiko angemessener Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Diese Begrenzung gilt nicht, soweit die Datensicherung selbst ausdrücklich geschuldete Hauptleistung von Login Computerservice war und der Schaden auf einer von Login Computerservice zu vertretenden Pflichtverletzung dieser Leistung beruht. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Betriebsunterbrechungsschäden haftet Login Computerservice nur, soweit eine Haftung nach den vorstehenden Regelungen besteht und diese Schäden vorhersehbar und vertragstypisch waren.
15. Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen
Laufzeit und Kündigungsfristen laufender Betreuungs-, Backup-, Archivierungs- oder Managed-Service-Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
16. Datenschutz, AVV, TOM und Vertraulichkeit
Login Computerservice behandelt im Rahmen der Leistungserbringung bekannt gewordene vertrauliche Informationen des Kunden vertraulich und verwendet sie nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich oder gesetzlich zulässig ist. Soweit Login Computerservice personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gelten ergänzend der gesonderte Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO sowie die dazugehörigen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM). Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist vor Beginn der entsprechenden Auftragsverarbeitung abzuschließen. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten, Weisungen und Verarbeitungsvorgänge verantwortlich, soweit die gesetzlichen Verantwortlichkeiten nichts Abweichendes vorsehen.
17. Höhere Gewalt und externe Störungen
Login Computerservice ist für Verzögerungen oder Leistungsausfälle nicht verantwortlich, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs liegen, insbesondere auf Ausfällen von Internet-, Telekommunikations-, Strom-, Cloud- oder Rechenzentrumsdiensten, behördlichen Maßnahmen, Naturereignissen oder vergleichbaren Ereignissen. Die betroffenen Vertragspflichten ruhen für Dauer und Umfang der Beeinträchtigung, soweit dies gesetzlich zulässig und dem Kunden zumutbar ist. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung ausgeschlossen werden kann. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz von Login Computerservice ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
19. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform erfolgen, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
